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RATGEBER · PFLEGE · STAND: 29.09.2026

Kombinations­leistung nach § 38: Pflege­geld richtig berechnen

Viele Familien kombinieren einen Pflegedienst mit der Pflege durch Angehörige. Dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Wie viel, lässt sich einfach berechnen, und ein guter Pflegedienst sagt es vorher.

Keine Rechtsberatung. Beträge und Regeln nach Rechtsstand 29.09.2026; im Einzelfall entscheidet die Pflegekasse.

Das Prinzip

Pflegebedürftige können Pflegegeld (§ 37 SGB XI) für die Pflege durch Angehörige und Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) für einen Pflegedienst kombinieren. Nach § 38 SGB XI gilt: Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung genutzt wird.

Die Beträge

PflegegradPflegegeld im MonatPflegesachleistung im Monat
PG 2347 €796 €
PG 3599 €1.497 €
PG 4800 €1.859 €
PG 5990 €2.299 €

Beispiel: Pflegegrad 3

Frau Adler hat Pflegegrad 3. Ihr Pflegedienst erbringt im Monat Leistungen für 898,20 €.

  1. Anteil der Sachleistung: 898,20 € von 1.497 € = 60 %
  2. Restanteil fürs Pflegegeld: 100 % − 60 % = 40 %
  3. Pflegegeld: 40 % von 599 € = 239,60 €

Die Kasse bezahlt den Pflegedienst mit 898,20 € und überweist Frau Adler 239,60 € Pflegegeld. Das Pflegegeld wird dabei erst nach der Abrechnung des Monats anteilig ausgezahlt.

Worauf Pflegedienste achten sollten

  • Vorher sagen: Zeigen Sie im Kostenvoranschlag, wie sich das Pflegegeld ändert. Überraschungen auf dem Konto führen zu Kündigungen.
  • Schwankende Monate: Mehr Einsätze in einem Monat bedeuten weniger Pflegegeld in genau diesem Monat. Weisen Sie die Familie darauf hin.
  • Umwandlung mitrechnen: Nutzt die Familie zusätzlich die Umwandlung nach § 45a für einen Betreuungsdienst, zählt auch diese als Sachleistung.
  • Beratungsbesuch: Wer nur Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3.

MediLeo Pflege rechnet die Aufteilung für jeden Kunden automatisch und zeigt in der Kundenakte, wie sich das Pflegegeld im Monat ändert. Mehr unter MediLeo Pflege.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Kombinationsleistung?

Nutzt der Pflegebedürftige einen Teil der Pflegesachleistung, sinkt das Pflegegeld um denselben Prozentsatz. Wer 60 % der Sachleistung nutzt, erhält noch 40 % des Pflegegeldes.

Wie lange ist man an die Aufteilung gebunden?

An die gewählte Aufteilung zwischen Geld- und Sachleistung ist man grundsätzlich sechs Monate gebunden. Bei einer wesentlichen Änderung der Pflegesituation kann neu entschieden werden.

Zählt die Umwandlung nach § 45a zur Kombinationsleistung?

Ja. Der umgewandelte Betrag gilt als genutzte Sachleistung und mindert das Pflegegeld im gleichen Verhältnis.

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Autor: Niklas Klepper · Stand: 29.09.2026 · Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das SGB XI, die Landesverordnungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.