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RATGEBER · BUDGETS · STAND: 29.09.2026

Verhinderungs­pflege stundenweise abrechnen

Verhinderungspflege ist für Betreuungsdienste neben dem Entlastungsbetrag das größte Budget. Stundenweise genutzt hat sie einen Vorteil, den viele Familien nicht kennen: Das Pflegegeld bleibt ungekürzt.

Keine Rechtsberatung. Beträge und Regeln nach Rechtsstand 29.09.2026; im Einzelfall entscheidet die Pflegekasse.

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn die private Pflegeperson, meist ein Angehöriger, vorübergehend verhindert ist, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege. Das kann ein Urlaub sein, eine Krankheit, ein Arzttermin oder einfach eine Auszeit. Übernehmen darf das auch ein anerkannter Betreuungsdienst.

Der gemeinsame Jahresbetrag

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a SGB XI). Die Familie entscheidet frei, wie viel davon in Verhinderungs- und wie viel in Kurzzeitpflege fließt.

  • Pflegegrad 2 bis 5, Pflege zu Hause durch eine private Pflegeperson
  • bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr
  • die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten ist entfallen

Der Vorteil der stundenweisen Verhinderungspflege

Dauert die Verhinderung weniger als 8 Stunden am Tag, gilt:

  • Das Pflegegeld wird nicht gekürzt.
  • Der Tag zählt nicht auf die Höchstdauer von 8 Wochen.

Bei ganztägiger Verhinderungspflege zahlt die Kasse dagegen nur die Hälfte des Pflegegeldes weiter. Für Betreuungsdienste mit Einsätzen von zwei, drei Stunden ist die stundenweise Form deshalb der Normalfall.

Beispiel

Herr Beispiel hat Pflegegrad 3, seine Tochter pflegt ihn. Ihr Dienst kommt zweimal pro Woche für 3 Stunden, der Stundensatz beträgt 38 €. Das sind rund 988 € im Monat. Der Jahresbetrag von 3.539 € reicht damit für gut dreieinhalb Monate. Danach greifen der Entlastungsbetrag und gegebenenfalls die Umwandlung nach § 45a, der Rest ist privat zu zahlen.

Tipp: Der Jahresbetrag verfällt am 31. Dezember, Reste des Entlastungsbetrags dagegen erst am 30. Juni des Folgejahres. Oft ist es deshalb sinnvoll, die Verhinderungspflege zuerst zu nutzen.

So rechnen Sie ab

  1. Pflegeperson festhalten: Wer pflegt sonst, und warum ist diese Person verhindert? Viele Kassen fragen das auf ihrem eigenen Formular ab.
  2. Abtretung: Wie beim Entlastungsbetrag kann der Kunde seinen Anspruch an Ihren Dienst abtreten.
  3. Nachweis: Datum, Beginn und Ende jedes Einsatzes, unterschrieben vom Kunden. Die Uhrzeiten belegen, dass es weniger als 8 Stunden am Tag waren.
  4. Rechnung: getrennt vom Entlastungsbetrag ausweisen, damit die Kasse den richtigen Topf belastet.

Und 2027?

Der Entwurf der Pflegereform 2027 sieht auch für die Verhinderungspflege Änderungen vor. Beschlossen ist das noch nicht. Den aktuellen Stand finden Sie unter Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es für Verhinderungspflege?

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Er steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zu.

Wird das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege gekürzt?

Nein. Dauert die Verhinderung weniger als 8 Stunden am Tag, wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Tag zählt nicht auf die Höchstdauer von 8 Wochen.

Braucht es noch eine Vorpflegezeit von 6 Monaten?

Nein. Seit dem 1. Juli 2025 ist die Vorpflegezeit entfallen.

Verfällt der Jahresbetrag?

Ja. Der gemeinsame Jahresbetrag gilt für das Kalenderjahr. Was bis zum 31. Dezember nicht genutzt ist, wird nicht ins nächste Jahr übertragen.

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Autor: Niklas Klepper · Stand: 29.09.2026 · Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das SGB XI, die Landesverordnungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.