RATGEBER · PFLEGE · STAND: 29.09.2026
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3: Pflicht, Takt, Ablauf
Wer Pflegegeld bekommt und keinen Pflegedienst nutzt, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Für ambulante Pflegedienste ist der Besuch ein fester Termin im Kalender und oft der erste Kontakt zu neuen Kunden.
Keine Rechtsberatung. Beträge und Regeln nach Rechtsstand 29.09.2026; im Einzelfall entscheidet die Pflegekasse.
Wer braucht ihn, und wie oft?
| Wer | Wie oft |
|---|---|
| Pflegegeld, Pflegegrad 2 oder 3 | halbjährlich, Pflicht |
| Pflegegeld, Pflegegrad 4 oder 5 | vierteljährlich, Pflicht |
| Pflegegrad 1 oder Sachleistung | halbjährlich, freiwillig |
Wer die Kombinationsleistung nutzt, also einen Pflegedienst hat, braucht keinen Pflicht-Beratungsbesuch, kann ihn aber freiwillig abrufen.
Wozu dient der Besuch?
Der Beratungsbesuch soll die Qualität der Pflege zu Hause sichern und pflegende Angehörige unterstützen: Wie läuft die Pflege, wo wird es zu viel, welche Hilfen gibt es noch? Das Ergebnis geht mit Einverständnis des Pflegebedürftigen als Nachweis an die Pflegekasse.
Was passiert bei einem versäumten Termin?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen. Pflegedienste tun ihren Kunden deshalb einen Gefallen, wenn sie rechtzeitig an den nächsten Termin erinnern.
Ablauf für Pflegedienste
- Termin planen: je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich, am besten als feste Wiedervorlage.
- Besuch: Gespräch mit dem Pflegebedürftigen und der Pflegeperson über die Pflegesituation, Hinweise und Empfehlungen.
- Nachweis: Formular ausfüllen, Einverständnis zur Weitergabe einholen und der Pflegekasse schicken.
- Abrechnen: Der Besuch wird mit der Pflegekasse abgerechnet, nicht mit dem Kunden.
Ein guter Beratungsbesuch ist oft der Anfang einer längeren Zusammenarbeit: Wer merkt, dass die Pflege zu Hause zu viel wird, fragt als Erstes den Dienst, der gerade da war.
MediLeo Pflege plant die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 als Wiedervorlage ein und rechnet sie mit der Pflegekasse ab. Mehr unter MediLeo Pflege.
Häufige Fragen
Wie oft ist der Beratungsbesuch Pflicht?
Für Pflegegeld-Bezieher mit Pflegegrad 2 oder 3 einmal im Halbjahr, mit Pflegegrad 4 oder 5 einmal im Vierteljahr. Bei Pflegegrad 1 und für Bezieher von Sachleistungen ist er freiwillig und kann halbjährlich abgerufen werden.
Wer zahlt den Beratungsbesuch?
Die Pflegekasse. Für den Pflegebedürftigen ist der Besuch kostenlos. Die Vergütung des Pflegedienstes ist mit den Pflegekassen vereinbart.
Was passiert, wenn der Beratungsbesuch versäumt wird?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen.
Wer darf den Beratungsbesuch durchführen?
Unter anderem zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz und Pflegeberaterinnen und Pflegeberater.
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Autor: Niklas Klepper · Stand: 29.09.2026 · Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das SGB XI, die Landesverordnungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.