RATGEBER · GRÜNDUNG · STAND: 29.09.2026
Betreuungsdienst gründen: So klappt die Anerkennung
Wer mit Betreuung und Entlastung über die Pflegekasse abrechnen will, braucht vor allem eins: die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag. Hier stehen die Schritte von der Idee bis zur ersten Abrechnung.
Keine Rechtsberatung. Beträge und Regeln nach Rechtsstand 29.09.2026; im Einzelfall entscheidet die Pflegekasse.
Worum es geht
Pflegebedürftige können ihren Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege und die Umwandlung nach § 45a für Betreuung und Entlastung einsetzen, aber nur bei anerkannten Angeboten. Rechtsgrundlage ist § 45a SGB XI. Die Einzelheiten regelt jedes Bundesland in einer eigenen Verordnung, in Hessen etwa die Pflegeunterstützungsverordnung.
Die Schritte
- Konzept: Welche Leistungen (Betreuung, Begleitung, Haushalt), für wen, in welchem Gebiet, zu welchem Preis? Das Konzept ist meist Teil des Antrags.
- Gewerbe und Rechtsform: Einzelunternehmen, UG oder GmbH. Beim Gewerbeamt anmelden.
- Qualifikation und Schulung: Die meisten Länder verlangen eine fachliche Begleitung und eine Schulung der Betreuungskräfte mit festem Stundenumfang. Umfang und Inhalt legt die Landesverordnung fest.
- Antrag auf Anerkennung: Bei der zuständigen Stelle Ihres Landes, mit Konzept, Qualifikationsnachweisen, Preisen und Versicherungsnachweis. Einige Länder begrenzen die Stundensätze.
- Institutionskennzeichen: Mit der Anerkennung beantragen Sie das IK bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI). Ohne IK keine Abrechnung mit der Pflegekasse.
- Versicherung und Verträge: Betriebshaftpflicht, Betreuungsvertrag mit den Kunden, Abtretungserklärung, Datenschutz.
- Abrechnung einrichten: Leistungsnachweise mit Unterschrift, Rechnungen je Pflegekasse, Budgetstand je Kunde.
Datenschutz nicht vergessen
Sie verarbeiten Gesundheitsdaten, also besonders geschützte Daten nach Art. 9 DSGVO. Nutzen Sie nur Software, die verschlüsselt speichert und Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gibt. Wie MediLeo das löst, steht im Sicherheits-Center.
Die ersten Kunden
Die meisten Anfragen kommen über Pflegestützpunkte, Hausärzte, Sozialdienste der Kliniken und Empfehlungen. Stellen Sie sich dort persönlich vor und erklären Sie, welche Budgets Ihre Leistung bezahlen. Die meisten Familien wissen nicht, wie viel ihnen zusteht.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Pflegeausbildung, um einen Betreuungsdienst zu gründen?
Das hängt vom Bundesland ab. In der Regel wird eine fachliche Begleitung durch eine geeignete Fachkraft verlangt und die Betreuungskräfte müssen eine Schulung nachweisen. Eine Zulassung als Pflegedienst ist für Betreuung und Entlastung nicht nötig.
Wer erkennt einen Betreuungsdienst an?
Die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag regelt jedes Bundesland in einer eigenen Verordnung. Zuständig ist die Stelle, die Ihr Land dafür bestimmt hat.
Woher bekomme ich ein Institutionskennzeichen (IK)?
Das IK vergibt die Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen. Es gehört auf jede Rechnung an die Pflegekasse.
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Autor: Niklas Klepper · Stand: 29.09.2026 · Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das SGB XI, die Landesverordnungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.