Zum Inhalt springen

STAND: 26.09.2026 · GESETZENTWURF, NOCH NICHT BESCHLOSSEN

Pflegereform 2027: Was sich für Betreuungsdienste ändert.

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll zum 01.01.2027 gelten und ändert die Budgets, aus denen Betreuungs- und Entlastungsdienste bezahlt werden. Hier steht, was im Entwurf steht, wen es trifft und was Sie jetzt tun können.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt einen Gesetzentwurf; Einzelheiten können sich im Verfahren noch ändern.

Was im Entwurf steht

  • Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI soll laut Entwurf für Pflegegrad 1 wegfallen.
  • Pflegegrade 2 bis 5: Der Entwurf sieht ein neues Budget von 175 € im Monat vor (Sozialraumbudget). Wie sich das mit Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Umwandlung verzahnt, regelt erst das beschlossene Gesetz.
  • Start: geplant zum 01.01.2027.

Zeitplan

  • Juni 2026: Referentenentwurf
  • 30.09.2026: geplante Befassung im Bundeskabinett
  • Herbst 2026: Bundestag und Bundesrat
  • 01.01.2027: geplantes Inkrafttreten

Wen es trifft

Am stärksten Dienste, die viele Kunden mit Pflegegrad 1 betreuen: Für sie fiele nach dem Entwurf der wichtigste Topf weg. Diese Kunden müssten ihre Stunden dann selbst bezahlen oder reduzieren.

Was Sie jetzt tun können

  1. Werten Sie Ihren Kundenstamm nach Pflegegrad aus: Wie viel Umsatz hängt an Pflegegrad 1?
  2. Informieren Sie betroffene Kunden und Angehörige früh und sachlich.
  3. Achten Sie auf Reste aus dem Vorjahr: Nicht verbrauchter Entlastungsbetrag verfällt am 30.06. des Folgejahres.
  4. Prüfen Sie Ihre Anerkennung nach Landesrecht und Ihre Preise für Selbstzahler.

Was MediLeo übernimmt

Die Budgetregeln stehen in MediLeo an einer zentralen Stelle. Sobald das Gesetz beschlossen ist und gilt, stellen wir die Töpfe, Beträge und die Reihenfolge des Budget-Verteilers um. Ihre Abrechnung läuft danach mit den neuen Regeln weiter. Ohne Aufpreis.

Demo anfragen

Autor: Niklas Klepper · Stand: 26.09.2026 · Keine Rechtsberatung.